Deutscher Bauherrenpreis

Hohe Qualität – Tragbare Kosten im Wohnungsbau

Auslobung 2024

Der Deutsche Bauherrenpreis wird seit mehr als drei Jahrzehnten vergeben. Er ist in der Fachwelt als wichtigster Preis im Bereich des Wohnungsbaus in Deutschland anerkannt und alle zwei Jahre ausgelobt. Die Auslobung zum nächsten Bauherrenpreis 2024 wird am 04. Dezember 2023
um 12 Uhr
online gestellt. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Onlineportal https://2024.einreichung-deutscherbauherrenpreis.de
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Die Bewerbungsfrist endet am 26.02.2024 um 18 Uhr.

 

Allgemeine Zielsetzung

Ein qualitätsvoller und zugleich wirtschaftlicher Wohnungsbau, der für die Nutzer auch bezahlbar ist, ist weiterhin ein zentrales Thema des Deutschen Bauherrenpreises. Bezahlbarer Wohnungsbau findet sowohl durch Neubau als auch im Bestand statt.

Die Herausforderungen an das Bauen sind angesichts steigender Baukosten, zunehmenden Fachkräftemangels und hohen energetischen Anforderungen an die Gebäude zum Schutz des Klimas in den letzten Jahren enorm gestiegen. Darüber hinaus wirken die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland und auch erhöhte Bauzinsen für Bauherren zusätzlich erschwerend.

Darüber hinaus sind die konkreten Rahmenbedingungen für das Bauen in „Hoher Qualität zu tragbaren Kosten“ je nach Standort und regionaler Marktlage sehr unterschiedlich. Mit dem Deutschen Bauherrenpreis werden daher zukunftsweisende und innovative Beispiele von Bauherren gesucht, die den vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden und übertragbare Lösungen anbieten. 

 

Ziele des Wettbewerbs sind

+ das verantwortungsvolle Bemühen der Bauherren zur Schaffung von bezahlbaren Wohnungen und Quartieren in hoher Qualität zu tragbaren Kosten zu würdigen,

+ die Rolle der Bauherren als richtungsgebende Partner hervorzuheben, ihre besondere Verantwortung sowohl für die wirtschaftliche als auch für die gestalterische, ökologische und soziale Qualität der Bauwerke und ihrer städtebaulichen Einbindung herauszustellen,

+ ihren Beitrag zur Baukultur und Gestaltqualität unter Mitwirkung von qualifizierten Architekten, Landschaftsarchitekten und Fachingenieuren zu würdigen,

+ Ansätze der Beteiligung verschiedener Gruppen hervorzuheben,

+ Möglichkeiten zur Kostensenkung durch intelligente Planung (Erschließung, Entwurf, Materialien, Technik etc.) und Finanzierung der Bauprojekte zu würdigen

+ ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu verdeutlichen,

+ beispielhafte und innovative Lösungen, die in der Praxis breite Anwendung finden könnten, auszuzeichnen und

+ den Mut zum Experiment und neue Formen der Zusammenarbeit zu fördern.

 

Auslober Arbeitsgruppe KOOPERATION GdW-BDA-DST

Ziel der Arbeitsgruppe KOOPERATION ist seit ihrer Gründung im Jahr 1981 die Stärkung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Kommunen, Wohnungsunternehmen, freiberuflichen Architekten und anderen Planern auf Bundesebene und vor Ort, um auf vielfältige Weise einen Beitrag zur Lösung der aktuellen Probleme im Wohnungs- und Städtebau zu leisten.

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Klingelhöferstraße 5, 10785 Berlin

BDA Bund Deutscher Architektinnen und Architekten
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, 10179 Berlin

Deutscher Städtetag
Gereonstraße 18-32, 50670 Köln

 

Förderer und Partner
+ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen, BMWSB
+ Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen, bdla


Medienpartner
+ BundesBauBlatt
+ Die Wohnungswirtschaft
+ Die Architekt
+ baunetz
+ competitionline

 

Teilnahmeberechtigung und zugelassene Projekte

Teilnahmeberechtigt sind alle privaten und öffentlichen Bauherren wie Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, Investoren, Baugruppen, Kommunen und Bauträger. Außerdem können sich Projektentwickler, Architekten und weitere am Projekt beteiligte Planer in Abstimmung mit ihren Bauherren bewerben. Zugelassen sind ausschließlich Projekte, die in der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2023 realisiert wurden. Es ist möglich, mehrere Projekte einzureichen.

Mit dem Deutschen Bauherrenpreis 2024 können folgende Wohngebäude ausgezeichnet werden:
+ Wohngebäude mit Miet- und Eigentumswohnungen mit mehreren Wohneinheiten, die im städtebaulichen Kontext stehen, die in Gruppen, Quartieren oder Siedlungen neu gebaut, modernisiert, umgebaut oder erweitert worden sind.
+ Wohn- und Geschäftshäuser sowie ehemals anderweitig genutzte Gebäude, die überwiegend für Wohnzwecke neu gebaut, modernisiert, umgebaut, ergänzt und / oder umgenutzt worden sind. 

Vom Wettbewerb ausdrücklich ausgeschlossen sind nicht in den städtebaulichen Kontext eingebundene freistehende Einzelbauten.

 

Beurteilungskriterien

Die eingereichten Projekte werden nach folgenden übergeordneten Kriterien beurteilt und bewertet:

+ Wirtschaftlichkeit und tragbare Kosten
+ Energieeffizienz und Klimaschutz
+ Architektur und Baukultur
+ Städtebaulicher Kontext
+ Freiraumgestaltung und Klimaanpassung
+ Sozialer Anspruch
+ Bauprozess und -logistik
+ Kooperationen und innovative Konzepte der Zusammenarbeit

Bei der Beurteilung können besonders gelungene Einzelaspekte in einem oder mehreren Kriterien hervorgehoben werden, wichtig ist aber stets eine gesamtheitliche Betrachtungsweise über alle Kriterien hinweg.

 

Bewerbung, einzureichende Unterlagen

Die Bewerbung zum Wettbewerb erfolgt ausschließlich über das Onlineportal
https://2024.einreichung-deutscherbauherrenpreis.de.

Ab Montag dem 04.12.2023 um 12:00 Uhr können sich die Teilnehmer online registrieren und in einem personalisierten Uploadbereich anmelden, um die erforderlichen Projektdaten (u.a. Kennzahlen, Plandateien, Fotos, Textmaterial) hochzuladen. Die eingegebenen Daten lassen sich bis zum endgültigen Dateneingabeschluss beliebig oft anpassen. 

Die Schließung des Onlineportals erfolgt am Montag, 26.02.2024 um 18:00 Uhr. Aus den hochgeladenen Objektdaten wird automatisch ein Projektdatenblatt als DIN A0-Plakat nach vorgegebenem Layout generiert, welches die Grundlage für die Beurteilung durch die Jury darstellt. 

Aus den eingereichten Unterlagen muss eine ganzheitliche Bewertung des Projekts im Hinblick auf die o.g. Beurteilungskriterien möglich sein. Bei Modernisierungsvorhaben sollten der Vorher- und der Nachher-Zustand nachvollziehbar sein. Im Zuge der Vorprüfung wird die Plausibilität der angegebenen Kosten- und Energiekennwerte geprüft. Die Auslober behalten sich vor, für die Bewertung notwendige Unterlagen und Erläuterungen nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung. 

Die Teilnehmer werden bei der Registrierung (auf dem Onlineportal) aufgefordert, in die Nutzungs- und Urheberrechte einzuwilligen. Mit der Einwilligung erfolgt die Bestätigung der Rechteinhaberschaft an den übersandten Werken, die Nutzungsrechteeinräumung sowie die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei allen eingereichten Fotos und Werken sind die Rechteinhaber separat zu benennen.

Teilnahmegebühr

Vor dem Hintergrund des hohen organisatorischen Aufwandes der Auslobung des Preises wird für die Teilnahme an dem Wettbewerb eine Gebühr in Höhe von 300 € pro Projekt erhoben. Alle Einreicher erhalten dazu unmittelbar nach dem Ablauf der Einreichungsfrist eine Rechnung des GdW an die vom Einreicher angegebene Anschrift.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Zugang der Rechnung. Die rechtzeitige Zahlung der Teilnahmegebühr ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der Einreichungen für das Wettbewerbsverfahren.

Verfahren

Ein Auswahlgremium, dem die Mitglieder der Arbeitsgruppe KOOPERATION GdW-BDA-DST angehören, wird aus den eingereichten Projekten eine Vorauswahl von höchstens einem Drittel der eingereichten Arbeiten, jedoch mindestens 60 treffen. 

Aus diesen Arbeiten wird in der zweiten Stufe des Wettbewerbs eine Jury 30 Projekte auswählen, die für den Bauherrenpreis nominiert werden. Aus den 30 nominierten Projekten werden die Preisträger ausgewählt.

Es werden fünf Bauherrenpreise und bis zu drei Sonderpreise vergeben. Die Preisträger müssen bei allen Kriterien überdurchschnittlich bewertet werden, es geht ausdrücklich um einen ganzheitlichen Ansatz und nicht um herausragende Einzelaspekte. Die Sonderpreise zeichnen sich durch eine besonders herausragende Eigenschaft bzw. Übererfüllung in einem der Themenbereiche aus. Dennoch müssen auch hier die Kriterien in allen Bereichen im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes erfüllt sein. 

Die Jury des Wettbewerbs besteht aus Vertretern von GdW, BDA, DST sowie dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla.

 

Preise, Anerkennungen und Veröffentlichung

Alle für den Deutschen Bauherrenpreis nominierten Projekte (max. 30) erhalten eine Anerkennung in Form einer Urkunde für die maßgeblich am Werk beteiligten Partner (z. B. Bauherren, Architekten und Landschaftsarchitekten). Die Preisträger (max. 8) erhalten eine Urkunde und eine Bronze-Plakette des Künstlers und Architekten Stefan Schwerdtfeger, Hannover, die am Gebäude angebracht werden kann.

Die Preisverleihung findet am 26. Juni 2024 im Rahmen des Wohnzukunftstages 2024 des GdW auf dem EUREF-Campus in Berlin statt.

Der Deutsche Bauherrenpreis 2024 wird von der Auslobung bis zur Preisverleihung durch die Medien der Verbände sowie die Medienpartner des Preises öffentlichkeitswirksam begleitet. Es ist vorgesehen, die Preisträger und Nominierten, neben der Veröffentlichung auf der Homepage des Deutschen Bauherrenpreises, über eine Broschüre und eine begleitende Ausstellung einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.