Teilnahmeberechtigung, zugelassene Projekte
Teilnahmeberechtigt sind alle privaten und öffentlichen Bauherren wie Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, Investoren, Bauherrengruppen, Kommunen und Bauträger. Außerdem können sich Architekten und weitere am Projekt beteiligte Planer in Abstimmung mit ihren Bauherren bewerben.
Zugelassen sind ausschließlich Projekte, die in der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.03.2019 realisiert wurden. Es ist möglich mehrere Projekte einzureichen.
Die sehr unterschiedlichen städtebaulichen, immobilien- und wohnungswirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenartigen Teilräumen der Republik erfordern jeweils ganz spezifische Konzepte und Lösungsansätze, durch die ein Projekt im jeweiligen regionalen Kontext von der Jury als vorbildlich und beispielgebend identifiziert werden kann. Zur Teilnahme aufgefordert sind ausdrücklich Projekte aus allen Regionen Deutschlands.
Mit dem Deutschen Bauherrenpreis 2020 können folgende Wohngebäude ausgezeichnet werden:
- Miet- und Eigentumswohnungen im Geschossbau und im städtebaulichen Kontext stehende Einfamilien- / Reihenhäuser, die in Gruppen, Quartieren oder Siedlungen neu gebaut, modernisiert, umgebaut oder erweitert und neuen Wohnbedürfnissen angepasst worden sind
- kombinierte Wohn- und Geschäftshäuser, die überwiegend für Wohnzwecke neu gebaut, modernisiert, umgebaut, ergänzt und / oder umgenutzt worden sind
- ehemals anderweitig genutzte Altbauten, die überwiegend für Wohnzwecke umgebaut, ergänzt und / oder umgenutzt worden sind
- historische und denkmalgeschützte Wohngebäude und -anlagen, die modernisiert, umgebaut oder erweitert und neuen Wohnbedürfnissen angepasst worden sind
Vom Wettbewerb ausdrücklich ausgeschlossen sind nicht in den städtebaulichen Kontext eingebundene freistehende Einzelbauten.