Deutscher Bauherrenpreis

Hohe Qualität – Tragbare Kosten im Wohnungsbau

Teilnahmeberechtigung

Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, private und öffentliche Bauherren, Investoren, Bauherrengruppen, Kommunen und Bauträger, freiberufliche Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten sowie Arbeitsgemeinschaften von Planern (für ihre Bauherren) können Projekte einreichen, die in der Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 2013 realisiert worden sind oder spätestens Ende März 2017 vor der Vollendung stehen.

Mit dem Deutschen Bauherrenpreis 2018 können folgende Wohngebäude ausgezeichnet werden:

– Miet- und Eigentumswohnungen im Geschossbau, die in Gruppen, Quartieren oder Siedlungen neu gebaut, modernisiert, umgebaut oder ergänzt und neuen Wohnbedürfnissen angepasst worden sind

– im städtebaulichen Kontext stehende Einfamilienhäuser und Reihenhäuser zur Miete und im Eigentum, die in Gruppen, Quartieren oder Siedlungen neu gebaut, modernisiert, umgebaut oder ergänzt und neuen Wohnbedürfnissen angepasst worden sind

– kombinierte Wohn- und Geschäftshäuser, die überwiegend für Wohnzwecke neu gebaut, modernisiert, umgebaut, ergänzt und / oder umgenutzt worden sind

– ehemals anderweitig genutzte Altbauten, die überwiegend für Wohnzwecke umgebaut, ergänzt und / oder umgenutzt worden sind

– Wohnprojekte, bei denen Modernisierung, Um- und Ausbau mit ergänzenden Neubaumaßnahmen (Anbau, Baulückenschließung, Nachverdichtung) kombiniert worden sind

– historische und denkmalgeschützte Wohngebäude und -anlagen.

Vom Wettbewerb ausdrücklich ausgeschlossen sind nicht in den städtebaulichen Kontext eingebundene freistehende Einzelbauten.